Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht dekretiert die Verhältnisse zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, vor allem die zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsverträge und, wenn nötig, die Tarifverträge, die Betriebsvereinbarungen sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht bestimmt Rechte und Pflichten von arbeitsrechtlichen Koalitionen in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber, beziehungsweise Verbände und auf der anderen Seite Arbeitnehmerorgane, wie Gewerkschaften und Betriebsräte. Kollektives Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Gegebenheiten des Streik- und Aussperrungsrechts, des Betriebsverfassungsrechts sowie des Tarifrechts. 

Themen des Arbeitsrechts

In Deutschland ist das Arbeitsrecht ein sehr komplexes Rechtsgebiet, weil es trotz einiger Bemühungen, nicht gelang ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Ebendaher müssen sich Arbeitsrechtler mit mehr als 50 Rechtsquellen plagen. 

Die Quellen des Rechts spiegeln sich innerhalb einer Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und dessen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als unterste Ebene reicht. 

Dazu müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht mitberücksichtigen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Nürnberg übernommen werden kann. 

Doch wann ist es besser einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzubeziehen? Definitiv dann, wenn es um Bedeutendes geht, wie Geld, die Karriere, berufliche Aussichten oder durchaus nur den guten Leumund. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist hinblicklich der juristischen Lage kontinuierlich auf dem neuesten Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Sowas wird wichtig, wenn zum Beispiel die Regelungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen.

Wir von der Nürnberger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0911-64700005 


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