Abmahnung



Die Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist ein Weg um auf vertragswidriges Verhalten zu reagieren und mit der Weisung zu verbinden dieses von nun an zu unterlassen. Abmahnungen können zum einen durch den Arbeitgeber oder zum anderen durch den Arbeitnehmer erfolgen. In den meisten Fällen wird die Abmahnung jedoch vom Arbeitgeber initiiert, denn wenn sich Arbeitnehmer nicht an die vertraglichen Absprachen halten, dient diese als Disziplinarmaßnahme.

Die Abmahnung differenziert sich dabei signifikant von anderen Disziplinarmaßnahmen, durch eine ihrer wichtigsten Eigenschaften. Im Gegenteil zu Ermahnung, Belehrung und Co hat die Abmahnung, neben der Rüge- und Beweissicherungsfunktion, zusätzlich eine Warnfunktion. Diese droht konkret an, dass der Abgemahnte von einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgehen muss, wenn er sein vertragswidriges Verhalten nicht beendet. Wichtig zu wissen: Droht eine Disziplinarmaßnahme mit einer Kündigung, ist es arbeitsrechtlich gesehen eine Abmahnung.

Abmahnung erhalten – was nun?

Um auf eine Abmahnung zu reagieren, gibt es verschiedene Arten. Abgemahnte können den Betriebsrat einschalten, eine Gegendarstellung verfassen, um der Abmahnung zu widersprechen, prüfen, ob ein Anspruch auf Rücknahme aus der Personalakte besteht oder einfach nichts tun.

Eine unmittelbare Stellungnahme sollte der Abgemahnte jedoch vermeiden, denn es ist weder nützlich, überstürzt zu widersprechen, noch die erhobenen Vorwürfe zu bestätigen. Dagegen wird es kaum schaden, zu zeigen, dass man sich mit den Kritiken befasst.

Oft wird geraten, gegen erteilte Abmahnungen zu klagen, dabei gibt es aber Fälle, in denen es ratsam ist, nichts zu unternehmen. Eine sichtbar zu Unrecht veranlasste Abmahnung, kann bei einem zukünftigen Prozess auf dem Arbeitsgericht, als Joker genutzt werden.

Wie die zweckdienlichste Reaktion auf eine Abmahnung aussieht, hängt von den persönlichen Umständen ab. Erkennt der Arbeitnehmer eine Abmahnung als begründet an, muss er sein vertragswidriges Verhalten lediglich abstellen. Sind die Dinge verzwickter, empfiehlt es sich, externe Hilfe einzuholen – bei innerbetrieblichem Hintergrund vom Betriebsrat, in allen anderen Fällen von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Hilfe durch den Fachanwalt

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