Der Aufhebungsvertrag
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Aufhebungsverträge sind eine Form zur Beendigung eines Vertrags und können durch die Vertragsparteien frei verfasst werden, jedoch ist immer die Schriftform erforderlich. Der großzügige gestalterische Spielraum wird durch die Parteien auch dafür eingesetzt, Abfindungen oder Wettbewerbsverbote zu vereinbaren. Der häufigste Anlass von Arbeitgebern einen Aufhebungsvertrag zu offerieren, ist, damit den vorhandenen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers auszuschalten.
Um ein Arbeitsverhältnis im Einvernehmen zu beendigen, bieten sich deshalb, je nach den Umständen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Demnach ist es erforderlich, dass eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für den Arbeitnehmer in Frage kommt. Da Aufhebungsverträge erfahrungsgemäß für die Arbeitnehmer mit erheblichen Nachteilen verbunden sind, sollten sie diese nicht unbesonnen unterzeichnen.
Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien
Die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich: Die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden, eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden und die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer sind überschaubar: So kann er ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln, eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen, die Kündigungsfrist abkürzen und mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen.
Die eventuellen Einbußen halten sich für Arbeitgeber in kalkulierbaren Grenzen: Abfindungszahlungen in beträchtlicher sind bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnedies kaum zu vermeiden, hinzu kommt ab und zu eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots.
Die Einbußen für den Arbeitnehmer sind möglicherweise gravierend: Eventuell ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld. endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist, entfällt der bestehende Kündigungsschutz oder unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.
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