Anwälte für Arbeitsrecht in Nürnberg

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Falls rechtliche Angelegenheiten zu erledigen sind, werden Anwälte hinzugezogen. Das ist wahrscheinlich ein Patentanwalt, sofern es um gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, sofern der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Fernerhin gibt es noch Syndikusrechtsanwälte, die sich um die juristischen Belange in Unternehmen und Verbänden kümmern.

Sofern ein Rechtsanwalt besondere Erfahrungen und Kenntnisse in einem Rechtsgebiet erworben hat, kann er die Bezeichnung Fachanwalt führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist hierzulande seit dem Jahr 2019 in 24 Rechtsgebieten erreichbar. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, auf welche Weise aus einem normalen Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 von Hundert Rechtsanwälten sind Fachanwälte, etwas über ein Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besonderes Wissen im Verfahrensrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Individualarbeitsrecht belegen. Zum Kollektivarbeitsrecht gehört in diesem Kontext das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Vorrang hat dennoch das Individualarbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen hinsichtlich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erringen, muss der Bewerber mindestens 100 von ihm selbst bearbeitete Fälle nachweisen, entsprechend müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt wird, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

Wir von der Nürnberger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0911-64700005


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