Der Arbeitsvertrag
Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages
Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um juristische oder natürliche Personen handeln kann. Der Arbeitgeber ist in den überwiegenden Fällen ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeber.
Arbeitnehmer sind die zweite Arbeitsvertragspartei, weil ohne, gäbe es ebenso keine Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer handelt es sich dagegen immer um eine natürliche Person, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sofern ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, den Erbringungsort und die Arbeitszeit der Arbeit.
Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages
Erstmal besteht für Arbeitsverträge Formfreiheit, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich wirksam geschlossen werden. Prinzipiell ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu überlassen.
Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie vielleicht das Ende des Arbeitsvertrages hinein, außerdem kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen.
Die Aussagen zur Arbeitsleistung untergliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Gleichwohl sollten Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, mitgeteilt werden.
Zum Thema Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keinesfalls sollten die Angaben zu Gratifikationen, Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen und Aufwendungsersatz fehlen.
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