Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um juristische oder natürliche Personen handeln kann. Der Arbeitgeber ist in den überwiegenden Fällen ein Selbständiger, ein Unternehmer oder eine Personengesellschaft, jedoch auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Arbeitnehmer sind die zweite Arbeitsvertragspartei, weil ohne, gäbe es ebenso keine Arbeitgeber. Beim Arbeitnehmer handelt es sich dagegen immer um eine natürliche Person, die Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Sofern ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, den Erbringungsort und die Arbeitszeit der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Erstmal besteht für Arbeitsverträge Formfreiheit, was bedeutet, sie können mündlich oder schriftlich wirksam geschlossen werden. Prinzipiell ist der Arbeitgeber bei mündlichem Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterschriebene Niederschrift über den Vertragsbeginn sowie alle wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages höchstens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit zu überlassen. 

Außer den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer sowie vielleicht das Ende des Arbeitsvertrages hinein, außerdem kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Aussagen zur Arbeitsleistung untergliedern sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen. Gleichwohl sollten Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, mitgeteilt werden. 

Zum Thema Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt auch, wie sich das Arbeitsentgelt aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Keinesfalls sollten die Angaben zu Gratifikationen, Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen und Aufwendungsersatz fehlen. 

Wir von der Nürnberger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0911 64700005 


Das könnte Sie auch interessieren:

Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht

Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Probleme, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.

Arbeitsrecht Hotline: 0911-64700005

Unser Partner im Arbeitsrecht

Unsere Standorte

Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.