Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – was ist das?

Eine Kündigung ist im Arbeitsrecht eine einseitige und empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, um einen bestehenden Arbeitsvertrag zu beenden. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt absolut von deren Wirksamkeit ab, die wiederum an viele Bedingungen geknüpft ist, deswegen müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt etliche Möglichkeiten die Kündigungen zur besseren Übersicht zu unterteilen. Es lässt sich zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber, zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung und zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung unterscheiden. Weiter lässt sich zwischen Verdachts-, Druck- und Änderungskündigungen unterscheiden.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die bedeutendste Forderung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist deren Schriftform, denn liegt diese nicht vor, ist die Kündigung prinzipiell ungültig. Es gibt freilich Ausnahmen, beispielsweise wenn ein Arbeitnehmer fernmündlich kündigt und in der Folge wirklich nicht zur Arbeit erscheint, kann er damit die Wirksamkeit der Kündigung verursachen.

Gleichermaßen erhebliche Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz sichert sehr viele von Arbeitnehmern vor einer ordentlichen Kündigung, weil laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Leider gilt dieses Gesetz ausschließlich in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten und gilt nur für mehr als sechs Monate beschäftigte Mitarbeiter.

Für festgelegt Personengruppen besteht noch darüber hinausreichend ein besonderer Kündigungsschutz – so muss bei einer Kündigung eines Schwerbehinderten das Integrationsamt zustimmen. Unter keinen Umständen dürfen Mütter und Väter während der Elternzeit, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Schwangere gekündigt werden.

Nachdem Sie die Kündigung gekriegt haben, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Nürnberg einlegen können, doch wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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