Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Bezahlung anwaltlicher Leistungen muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes erfolgen, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Möchte der Mandant des Rechtsanwalts in einem Verfahren zum Beispiel 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert gleichermaßen 8000 Euro. Abhängig davon welche Aufgaben vereinbart wurden, kann der Rechtsanwalt bestimmte RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Weniger einfach ist die Berechnung des Wertes, sofern es in dem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle alternative Berechnungsregeln vor. Wenn es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt also immer darauf an, welche Aufgaben aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 11.500,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 666,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 432,90 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 666,00 Euro, also 799,20 Euro. Zuzüglich der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 1.490,00 Euro.

Die Kosten ergeben sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 666,00 Euro addiert werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 2282,54 Euro. Doch auch bei einer Beendigung mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 4.380,15 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 5.375,23 Euro.

Je höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, aber nicht linear, sondern degressiv.

Zweifellos kann ein Gerichtsverfahren sehr teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Zeugen und Sachverständige unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Nürnberg werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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