Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Anwalt Kosten auflaufen, bekommen Sie, in Form unserer Soforthilfe, eine kostenlosen Ersteinschätzung. Dazu reicht ein Anruf unserer Nummer 0911-64700005. Dort sind Sie mit einem aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt verbunden, dem können Sie Ihr Problem darlegen und erhalten im Anschluss eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Aussichten.

Diese Auskünfte und die hiermit verbundenen Perspektiven befähigt Sie, selbst zu beurteilen, ob sich in der Angelegenheit eine tiefgründigere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung auszahlt. Danach können Sie völlig unbelastet entscheiden, weil erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung mit Kosten verbunden ist.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) resultieren die Kosten für die Beratung durch den Rechtsanwalt. In unserer Nürnberger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Während des Beratungsgesprächs wird geprüft, ob für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Sinn macht. Nebenbei bemerkt, das Gespräch ist für alle Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe Nürnberg kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt überwiegend, das Führen einer Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Nürnberg. Genauso wie die genannten Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der eigentlich entscheidende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 10.500,00 Euro müssen Sie mit Kosten von 2005,15 Euro rechnen, wenn das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 792,54 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 10.500,00 Euro Streitwert, 4.010,30 Euro nach einem Urteil und 5.595,38 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Nürnberger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin:  0911 64700005


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