Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Zumeist kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einzig unter Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen und der Kündigungsfrist sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Vorschriften gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht weiter fortsetzen wollen. Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung eines bestehenden Arbeitsvertrags.

Kündigungsfristen werden in arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen getroffen, wenn jedoch solche fehlen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz für jeden, der dort mehr als sechs Monate gearbeitet hat und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei der personenbezogenen Kündigung eines Arbeitnehmers geht es um dessen Person, weil dieser seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erbringen kann, obwohl er es will. Sowas kann etwa wegen eines medizinischen Sachverhalts oder eine Statusänderung bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Beschäftigten im Betrieb entfällt und es für diesen dort keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt, ereignet sich eine betriebsbedingte Kündigung. In so einem Fall möchte der Arbeitgeber den Mitarbeiter zwar sehr gerne behalten, aber kann es nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung kommt dann in Frage. wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Dieses ist stets dann der Fall, wenn ein Angestellter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Jede dieser Kündigungsarten erfordert eine präzise Begründung, denn je schlechter diese ist, desto geringer ist der Wirkungsgrad der Kündigung. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es an, sobald sich der Betroffene mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Nürnberg wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Verpflichtung versucht er sich zumeist durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

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