Abfindung
Abfindung erzwingen und aushandeln
Kein Rechtsanspruch auf eine Abfindung
Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung, da das Arbeitsrecht und die Arbeitsgerichte vorrangig den Anspruch auf Weiterbeschäftigung im Blick haben. Diesen Weiterbeschäftigungsanspruch versucht der Arbeitgeber dem auf Weiterbeschäftigung klagenden Arbeitnehmer "abzukaufen". Aufgrund zu erwartender Kosten passiert das am besten schon während der Güteverhandlung, bevor das Arbeitsgericht sich zu einer Urteilsfindung trifft.
Die Bewertungen zur Frage, ab wann die Höhe einer Abfindung angemessen ist, gehen weit auseinander. Häufig anzutreffen ist der Ansatz, dem Arbeitnehmer einen halben Monatslohn pro Beschäftigungsjahr zuzugestehen. Doch gibt ein Beschäftigter seinen Weiterbeschäftigungsanspruch mit dieser Faustformel aber für zu wenig her. Erfahrungsgemäß ist es für Arbeitnehmer sinnvoller, die Ansprüche durch eine präzise persönliche Untersuchung zu ermitteln, wobei der Wirksamkeitsgrad einer möglichen Kündigung maßgeblich ist.
Die Höhe der Abfindung
Am Ende wird die Höhe der Abfindung nicht mittels einer Formel bestimmt, sondern durch das Ergebnis der Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei diesen sind die Arbeitgeber aus unterschiedlichen Gründen im Vorteil, weshalb die Arbeitnehmer gut daran tun, externe Hilfe zu nutzen.
Fachanwälte für Arbeitsrecht sind in der Lage, die mögliche Höhe der Abfindung ziemlich genau abzuschätzen und verfügen wegen ihrer Berufserfahrungen und Fachkenntnisse über eine weitaus bessere Position bei den Verhandlungen.
In einigen Fällen kann aber doch ein rechtlicher Anspruch auf eine Abfindung vorliegen. Ein in der Sache eingeschalteter Rechtsanwalt wird eine solche Möglichkeit immer in Betracht ziehen. Auch ist ein gewohnheitsrechtlicher Anspruch möglich, wenn zum Beispiel alle per Kündigung ausscheidenden Beschäftigten eine Abfindung erhalten.
Speziell dann, wenn Arbeitnehmer einen besonderen Kündigungsschutz genießen, sehr lange oder an exponierter Stelle im Unternehmen tätig waren, ist es möglich eine überdurchschnittliche Abfindung zu erlangen. Im Grundsatz gilt: Je niedriger der Wirkungsgrad der Kündigung und je stärker der anwendbare Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung – gebotenes Verhandlungsgeschick vorausgesetzt.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Ihrer Abfindung
Wir von der Kanzlei Kronbichler in Nürnberg sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0911-64700005
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Probleme, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Arbeitsrecht Hotline: 0911-64700005
Unser Partner im Arbeitsrecht
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal