Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Besser sofort! Nachdem Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Doch gerade in diesen Tagen ist es wichtig, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und allein aus diesen Gründen ist es angebracht unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

So manche Gekündigte scheuen sich einen Rechtsanwalt anzurufen, weil sie ausufernde Honorare befürchten, obschon es dafür keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Nachdem Sie die Lage geschildert haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristischen Optionen selbst zu beurteilen.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Voraussetzung ist, sich nicht vom Arbeitgeber überreden zu lassen, denn es gibt keine Pflicht oder Notwendigkeit etwas zu unterzeichnen. Jedoch riskiert der Arbeitgeber, aufgrund seines Handelns selbst für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.

Beraten Sie sich im Falle einer Kündigung unverzüglich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese missachtet, verspielt er rechtliche Möglichkeiten und riskiert außerdem den Verlust von Geld.

Sofern der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, gibt es eine Dreiwochenfrist zu beachten, diese wird im Rechtswesen als eine materielle Präklusion bezeichnet. Das bedeutet für den Gekündigten, wenn er nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage reagiert, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als hingenommen.

Aber aufgepasst, es gibt noch viel kürzere Fristen, welche nach der Kündigung zu laufen beginnen, zum Beispiel muss diese falls von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet, binnen drei Tagen zurückgewiesen werden. Auf Grund dessen empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.

Wir von der Nürnberger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0911 64700005


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