Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das dauernde sowie gezielte Herabsetzen, Diskriminieren und Ausgrenzen von Menschen über eine längere Zeitspanne nennt man Mobbing, aber es handelt sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Mit der Bezeichnung Mobbing fasst man ganz unterschiedliche Handlungen zusammen, welche aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein unübersichtliche Handlungskette, welche allein in Deutschland circa 1,5 Millionen Arbeitnehmer auf der Arbeit betrifft.

Mobbing im Job ist häufig durch unzulängliche Arbeitsorganisation bedingt, zumal die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter negativen Umständen Machtkämpfe und Bosheiten begünstigt. Gelingt es der Leitungsebene im Betrieb nicht, die Rahmenbedingungen zu korrigieren, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Menschen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein negatives Konzept mit vielen möglichen Mitwirkenden, dass es zu durchschauen gilt. Einige Mitarbeiter schauen einfach nur weg, weil sie sich sorgen vielleicht ebenfalls zum Opfer zu werden, während andere es genüsslich beobachten und hinzu kommen Mittäter die den Täter bei dessen Mobbinghandlungen sekundieren.

Falls ein Beschäftigter das fühlt, dass er gemobbt wird, sollte er sich wehren, indem er als erstes unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat informiert. Falls das die Angelegenheit nicht beendet, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

In dem Tagebuch soll der Gemobbte alle Mobbinghandlungen über etwa zehn Wochen detailliert sammeln, das bedeutet, exakt aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Bloße Vermutungen, Beschimpfungen, Verallgemeinerungen und eigene Wertungen sollten dagegen vermieden werden.

Gehen mit den Mobbinghandlungen sexuelle Nötigung, Beleidigungen, weitere Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei Mobbing ist der Arbeitgeber jederzeit in der Pflicht, weil er das Mobbing unterbinden muss, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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