Aufhebungsvertrag



Wissenswertes zum Aufhebungsvertrag

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Neben vielen weiteren Optionen zur Beendigung eines Arbeitsvertrages gibt es den Aufhebungsvertrag und er ist die einzige Maßnahme ein unbefristetes Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu lösen. Nach Anschauung der Agentur für Arbeit ist genau diese Einvernehmlichkeit das Hauptproblem, da der Arbeitnehmer deswegen seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet, bekommt er dafür eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld.

Ein Aufhebungsvertrag hat also nur dann einen Sinn, sofern unmittelbar eine neue Arbeitsstelle angetreten wird und hiernach der Anspruch auf Arbeitslosengeld sowieso entfällt oder der Aufhebungsvertrag so gestaltet wird, dass er keine Sperre des Arbeitslosengeldes nach sich zieht. Das ist aber nur dann der Fall, wenn der Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist beachtet und der Arbeitgeber zuvor eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht stellt.

Vorteile und Tücken eines Aufhebungsvertrages

Die Gewinne des Aufhebungsvertrages liegen ohne Zweifel größtenteils auf Seiten des Arbeitgebers. Er entweicht mit so einem Vertrag, den mit einer betriebsbedingten Kündigung verbundenen arbeitsrechtlichen Risiken und nicht zuletzt den damit ziemlich sicher einhergehenden Kosten.

Fast gleich liegt der Fall, wenn der Beschäftigte wegen einer Verfehlung, Anlass zu einer ordentlichen oder gar außerordentlichen Kündigung gegeben hat, denn dann ist der Aufhebungsvertrag eine subtile Lösung. Kann es doch durchaus im Interesse eines Mitarbeiters liegen, die Bewertung seiner Verfehlung durch das Arbeitsgericht zu vermeiden.

Da jedoch in aller Regel die Vorzüge eines Aufhebungsvertrages nahezu immer beim Arbeitgeber liegen, hat der Arbeitnehmer anfänglich eigentlich keinen Grund, sich darauf einzulassen. Aufgrundessen sind Aufhebungsverträge meist mit einem Abfindungsangebot und dem Vorschlag ein überdurchschnittlich gutes Arbeitszeugnis auszustellen verbunden.

Indes sollten Arbeitnehmer sich stets Bedenkzeit erbitten und einen Aufhebungsvertrag nicht ungeprüft unterschreiben. Denn sobald der Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde, gibt es kaum Mittel diesen anzufechten oder zu widerrufen, daher ist es grundsätzlich ratsam vor einer Unterschrift die Einschätzung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht einzuholen.

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